HWWI Standpunkt February 2012
Europäische Rentenpolitik auf dem Vormarsch – Deutschland spielt ganz vorne mit
Am Donnerstag vergangener Woche hat die Europäische Kommission ihr neues Weißbuch zum Thema Rente vorgestellt. Unter dem Titel „Eine Agenda für adäquate, sichere und nachhaltige Renten“ unterbreitet die Kommission darin konkrete Reformvorschläge für die EU-Mitgliedstaaten. Viele dieser Vorschläge wurden in Deutschland im Rahmen verschiedener Rentenreformen seit 2001 bereits umgesetzt – aber auch immer wieder neu kontrovers diskutiert. Das Weißbuch verdeutlicht einmal mehr, dass diese Reformen richtig waren. Jetzt ist es an Deutschland, auf diesem Weg weiter voranzuschreiten.
Zwei wesentliche Aufgaben identifiziert die Kommission für die europäische Rentenpolitik: erstens das Ausbalancieren von Ruhestands- und Erwerbsphase und zweitens den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Damit reagiert die Kommission auf die beiden wesentlichen Herausforderungen, vor denen Europas umlagefinanzierte Rentensysteme aufgrund des demografischen Wandels stehen. Nämlich zum Einen den kontinuierlichen Anstieg der Lebenserwartung, der uns natürlich zunächst einmal erfreuen sollte, aber eben dazu führt, dass heutige und künftige Rentnergenerationen immer länger leben. Und zum Anderen den so genannten Pillenknick – die historisch einmalige Abfolge geburtenstarker und geburtenschwacher Kohorten – der dazu führt, dass in den nächsten zehn Jahren besonders geburtenstarke Jahrgänge in den Ruhestand drängen, während auf dem Arbeitsmarkt die deutlich geburtenschwächeren Jahrgänge verbleiben.
Beides führt in einem Umlageverfahren dazu, dass immer weniger Personen im erwerbsfähigen Alter (und damit potenzielle Beitragszahler) immer mehr Rentner finanzieren müssen. Steigende Beitragssätze können mit dieser Entwicklung nicht mehr Schritt halten. Sie hätten zudem über den Anstieg der Lohnnebenkosten gravierende negative Auswirkungen auf unsere Wirtschaft. Die Menschen in Europa müssen also künftig länger arbeiten und mehr sparen als bisher, um ihren Lebensstandard auch im Ruhestand aufrechterhalten zu können. Es wird Zeit, dass auch die EU diese Einsicht offiziell verkündet.
Konkret schlägt die Kommission fünf Maßnahmen vor. Insbesondere der erste Punkt wurde sofort in den Medien aufgegriffen und ist sicherlich zugleich der umstrittenste: das Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Damit würde sich die Erwerbsphase automatisch mit der steigenden Lebenserwartung verlängern, die Ruhestandsphase würde hingegen gleich bleiben – anstatt sich wie bisher immer weiter auszudehnen. Diese Kopplung an die Lebenserwartung wurde auch in der deutschen Rentenpolitik diskutiert, umgesetzt wurde sie bisher nicht. Allerdings kommt die gerade in diesem Jahr begonnene schrittweise Anhebung des Regelrenteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre dieser Forderung schon recht nahe – zumindest was den künftig zu erwartenden weiteren Anstieg der Lebenserwartung in den nächsten zwanzig Jahren angeht. Im Trend steigt die fernere Lebenserwartung in Deutschland um mehr als 1,5 Monate pro Jahr, angehoben wird die Altersgrenze im Durchschnitt um 1,3 Monate. Koppelt man das Rentenalter an die Lebenserwartung, so hat man einen automatischen Mechanismus und spart sich die wiederholten Debatten im Rhythmus der Wahljahre. Dies hätte sicherlich auch für Deutschland seinen Charme.
Als zweiten Punkt fordert die Kommission eine Beschränkung der Frühverrentungsoptionen. In einigen EU-Mitgliedstaaten ist es noch immer möglich, deutlich vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente zu gehen, sofern eine Mindestanzahl an Beitragsjahren erreicht wird. Eine Heraufsetzung des Renteneintrittsalters greift hier also zu kurz, auch die Mindestanzahl an Beitragsjahren muss entsprechend heraufgesetzt werden. Eine Kopplung des frühstmöglichen Renteneintrittsalters an die Anzahl der Beitragsjahre ist generell sinnvoll, da eine solche Regelung insbesondere auch jenen Arbeitskräften zugutekommt, die bereits sehr früh ins Erwerbsleben treten und oftmals körperlich anstrengende Tätigkeiten verrichten. In der Tat lagen in Deutschland ähnliche Überlegungen zugrunde, als man bei der Umsetzung der Rente mit 67 beschloss, eine Sonderregelung für Versicherte mit 45 Versichertenjahren zuzulassen. Diese dürfen auch nach der Einführung der Rente mit 67 weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Aus systemtheoretischer Sicht ist dies sicherlich nicht stringent – versicherungsmathematisch faire Abschläge sollten für alle Versicherten gleichermaßen gelten. Aus verteilungspolitischer Sicht kann dies hingegen gesellschaftlich sehr erwünscht sein.
Der dritte Punkt der Reformempfehlungen ist sehr weit gefasst, dennoch ist er essenziell: Die Kommission empfiehlt darin Maßnahmen, die ein längeres Erwerbsleben unterstützen und insbesondere die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren weiter erhöhen. Steigende Erwerbsquoten können den demografischen Druck deutlich mindern, indem sie das Erwerbspersonenpotenzial erhöhen. Gesamtwirtschaftlich ergibt sich dadurch ein höheres Wachstumspotenzial. Zudem führt eine längere Phase der Erwerbstätigkeit auf der Individualebene zu höheren Rentenansprüchen. In Deutschland war die Entwicklung in den letzten zehn Jahren in diesem Punkt sehr erfolgreich. Die Erwerbstätigenquoten der 60- bis 64-Jährigen haben sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Dieser Prozess erfordert aber auch ein Umdenken in unserer Gesellschaft. Mit 50 Jahren ist man eben noch nicht auf dem Weg in den „wohlverdienten Ruhestand“, sondern hat noch ein gutes Drittel seines Erwerbslebens vor sich. Und dieses gilt es zu gestalten – seitens der Arbeitgeber(innen) wie auch seitens der Arbeitnehmer(innen).
Eine oftmals angebrachte Kritik in diesem Zusammenhang ist das Vorurteil, dass eine höhere Erwerbsbeteiligung Älterer die Jüngeren vom Arbeitsmarkt verdränge. Diese Annahme ist jedoch ein Trugschluss. Denn die Arbeitsnachfrage ist nicht fix, sondern hängt unter anderem vom Angebot qualifizierter Arbeitskräfte ab. Dies zeigt sich auch empirisch: Gerade jene Länder mit hohen Erwerbsraten unter den Älteren verfügen über eine vergleichsweise geringe Jugendarbeitslosigkeit.
Als vierten Punkt fordert die Kommission ein einheitliches Renteneintrittsalter für Männer und Frauen. In Deutschland ist dies mittlerweile der Fall. Bis 2008 galten allerdings auch bei uns noch besondere (Früh-)Verrentungsmöglichkeiten für Frauen. In vielen EU-Mitgliedstaaten gibt es solche Sonderregelungen noch immer. Dies gilt es möglichst zügig zu ändern, denn die Arbeitsangebotsentscheidungen der Individuen hängen stark von solchen institutionellen Regelungen ab. Eine Gleichberechtigung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt lässt sich nur verwirklichen, sofern beiden Gruppen auch gleiche Arbeitsanreize gesetzt werden.
So wichtig und entscheidend die Ausweitung der Erwerbsphase ist, mittelfristig ist dies allein jedoch keine Lösung. Denn aufgrund der „Pillenknick-Problematik“ ist für die Rentnergenerationen der nächsten 30 Jahre eine zusätzliche private Vorsorge unumgänglich.
Auch die Kommission fordert in ihrem letzten Punkt den weiteren Aufbau ergänzender, privater Altersvorsorge. Hier hat sich in Deutschland seit der Riester Reform 2001 viel getan. Damals wurde eine graduelle Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus beschlossen. Um dennoch weiterhin ein adäquates Renteneinkommen zu ermöglichen, entschied der Staat sich dazu, die zusätzliche private Altersvorsorge zu fördern, insbesondere in Form der staatlich geförderten Riester-Rente. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Finanz- und Wirtschaftskrise weist die Kommission daraufhin, dass viele der sich im Aufbau befindenden privaten Vorsorgesysteme in Europa noch sicherer und kosteneffizienter gestaltet werden müssen. Dieser Appell der EU-Kommission richtet sich nicht unmittelbar an Deutschland. Dennoch besteht sicher auch bei uns in dieser Hinsicht noch Verbesserungspotenzial.
Insgesamt schlägt die Kommission somit ein Maßnahmen-Paket vor, das nicht allein die finanzielle Nachhaltigkeit der europäischen umlagefinanzierten Rentensysteme verbessert und künftigen Rentnergenerationen die Chance auf adäquate Rentenleistungen einräumt, sondern auch einen der sehnlich erwünschten positiven Impulse für unsere Wirtschaft setzen kann. Je stärker die Integration zwischen den EU-Staaten wird, desto mehr Relevanz gewinnt die Rentenpolitik im Sinne einer Arbeitsmarktpolitik auch für die EU als Wirtschafts- und Währungsunion insgesamt.
Es bleibt abzuwarten, welche Taten auf der Ebene der Mitgliedstaaten dem Weißbuch folgen werden. In jedem Fall ist die Veröffentlichung des Weißbuches zeitlich gut platziert: Das Jahr 2012 wurde zum europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen ernannt. Ein willkommener Anlass, um rentenpolitische Themen öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren – und eine gute Möglichkeit, um für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu werben. Möge sie genutzt werden.

