Die Frage, ob man ein speziell an Familienunternehmen ausgerichtetes Unternehmenssteuerrecht benötigt, mag zunächst überraschen, da doch alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ihrem Geschäftsgegenstand, ihrer Rechtsform oder ihrer Gesellschafter- und Führungsstruktur steuerlich gleich behandelt werden sollen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen jedoch zeigen, dass das gegenwärtige Besteuerungsrecht die Gleichbehandlung zu Lasten von Familienunternehmen und inhabergeführten Unternehmen aufgrund derer Besonderheiten nicht sicherstellt.
Definitionsgemäß zeichnet sich das Familienunternehmen durch die Einheit von Inhaberschaft und Geschäftsführung aus. Die Familie ist Bezieher von Dividenden oder Gewinnanteilen, aber auch Vermieter von Immobilien und Finanzier unternehmerischer Investitionen. Ihre Mitglieder sind persönlich tätige Gesellschaftergeschäftsführer oder sonstige Angestellte. Das Familienunternehmen begegnet daher regelmäßig folgenden steuerlichen Problemfeldern: Angemessenheit von Entgelten für Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Unternehmen; steuerliche Behandlung von betrieblich veranlassten Ausgaben bei privater Mitveranlassung (wie zum Beispiel private Mitveranlassung von Reisekosten, Aufteilungsverbot bei gemischten Aufwendungen); häufige Ausrichtung der Unternehmensstrategie auf Nachhaltigkeit (die Gewinne werden nur ausgekehrt, wenn sie nicht für den Substanzerhalt benötigt werden); regelmäßige übertragung der Inhaberschaft des Unternehmens durch unentgeltliche Vorgänge, sodass erbschaftsteuerliche Begünstigungen von besonderer Bedeutung sind und durch aktives Handeln erlangt werden müssen; aufgrund der direkten Zurechnung der Einkünfte bei den Gesellschaftern des Familienunternehmens kommt der Freistellung der Einkünfte sowie der Reduzierung von Quellensteuern nach den Doppelbesteuerungsabkommen große Bedeutung zu; die persönliche Mitwirkung der Gesellschafter begründet oftmals verschärfende Besteuerungsfolgen aufgrund des Aussensteuergesetzes (§ 20 Abs. 2 AStG) sowie ertragsteuerliche sowie schenkungssteuerliche Risiken und Belastungen durch die Incentivierung von Fremdgeschäftsführern durch Mitarbeiterbeteiligung und vergleichbare Instrumente.
Aus den genannten Besonderheiten und Problemfeldern ergeben sich die folgenden ausgewählten Handlungsempfehlungen:
Vor diesem Hintergrund besteht erstens ein erheblicher Bedarf an Forschung über die Folgewirkung steuerlicher Vorschriften auf die besondere Unternehmensform „Familienunternehmen“. Zweitens muss bei der Neuformulierung von Steuergesetzen den besonderen Bedürfnissen und Besonderheiten von Familienunternehmen Rechnung getragen werden. Es wäre zu begrüßen, wenn auch der Berufsstand sich diesem Problemfeld noch verstärkter als bisher widmen würde. Gleichwohl eröffnet sich dem Berufsstand hierdurch auch weites Betätigungsgebiet.
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